Sonntag, 16. Dezember 2007

Kauf einer neu geubauten Immobilie in Spanien

Sollten Sie sich entscheiden eine noch nicht fertig gestellte Immobilie in Spanien zu kaufen, ist der Bauherr gesetzlich verpflichtet Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen.
  • Details der Einschreibung beim Registro Mercantil, Firmenname, Adresse and weitere Daten der Promotionsfirma.
  • Grundstücks und Immobilien -Karten/Grundriss.
  • Bedienungsanleitungen und Wartungspläne aller Installationen.
  • Gebäudespezifikationen und Beschreibung der Elektrizität, Wasser, Gas und Heizung und Brandschutzmassnahmen. Dimensionen und Spezifikationen aller Anbauten und Anschlüsse. Diese Informationen sind enthalten in den ‘memoria de calidades.’
  • Immobilienbeschreibung und Details der nutzbaren Fläche, Gemeinschaftsflächen und Zugangs-Zufahrtmöglichkeiten
  • Preis der Immobile und Zahlungsmodalitäten.
Beachten, Sie dass alle Unterlagen beglaubigt sein müssen, da die Offenlegung der Dokumente einem rechtsgültigen Vertrag gleichkommt.


Die Anzahlung und weitere (Raten)-Zahlungen

Normalerweise müssen Sie die Immobilie während der Fertigstellung reservieren. Dazu schliessen Sie einen privaten Vertrag mit dem Verkäufer und leisten eine Anzahlung i.d.R von 10% des Gesamtpreises. Diese Anzahlung kann nicht rückvergütet werden.

Bis zur Fertigstellung müssen Sie weitere Raten zahlen, welche von einer Versicherungspolice abgesichert sein sollten. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung müssen Sie dann den Kaufvertrag vor einem spanischen Notar unterschreiben. (contrato de Escritura de Compra-venta).

Beachten Sie bitte, dass der Besitz der Immobilie erst nach Fertigstellung in den Besitz des Käufers übergeht.
Sie benötigen ein Bankkonto um dem Bauherr die regelmässigen Zahlungen zukommen lassen zu können.


Garantie der Ratenzahlungen

Die zu tätigenden Ratenzahlungen müssen versichert sein, um im Falle der Nichtfertigstellung oder nicht rechtzeitgen Fertigstellung, die Zahlungen plus 6% Zinsen p.A. zurückzubekommen.
Bei Unterzeichnung des Kaufvertrags muss der Bauherr die Versicherungspolicen der Ratenzahlungen vorweisen können.
Falls der Versicherungsfall eintritt, können die geleisteten Ratenzahlungen vom Bauherr zzgl 6% Zinsen p.A. zurückgefordert werden. Sollte der Bauherr der Rückzahlung nicht folgeleisten, muss die Versicherung Die Rückzahlung tätigen.
Ihr Anwalt muss beachten, dass Ihr Kaufvertrag das Vorhandensein einer solchen Versicherungspolice belegt.


Der private Verkaufsvertrag

Käufer und Verkäufer müssen einen privaten Kaufvertrag unterzeichnen welcher die endgültigen Kaufbedingungen festhält, die nach Fertigstellung der Immobilie in Kraft treten.
Dieser Vertrag muss folgende Informationen beinhalten:
  • Identifikation von Käufer/Verkäufer.
  • Geschäftsfähigkeit von Käufer/Verkäufer.
  • Immobilienbeschreibung und Details der nutzbaren Fläche, Gemeinschaftsflächen und Zugangs-Zufahrtmöglichkeiten.
  • Der Verkaufspreis und alle offenen Steuern, die die Immobilie belasten.
  • Die Einigung auf den Gerichtsstand am Ort der Immobilie, im Falle eines Rechtsstreits.
  • Unterschrift beider Parteien.
  • Zahlungsbedingungen während der Herstellung bis zur Fertigstellung der Immobilie.
  • Bankverbindung des Kontos auf die die Ratenzahlungen getätigt werden müssen.
  • Definition der Konventionalstrafen die in Kraft treten, sollte der Käufer den Zahlungsbedingungen nicht nachkommen oder der Verkäufer nicht die Qualitätsdefinitionen einhalten kann.
  • Datum der Eigentumsübertragung: Das Datum an dem der Käufer die Immobilie in Besitz nimmt.
  • Grundstücks und Immobilien -Karten/Grundriss. Gebäudespezifikationen und Beschreibung der Elektrizität, Wasser, Gas und Heizung und Brandschutzmassnahmen. Dimensionen und Spezifikationen aller Anbauten und Anschlüsse. (memoria de calidades).

Mit dem privaten Verkaufsvertrag muss der Verkäufer folgende Dokumente vorlegen:
  • Immobilienbeschreibung und Details der nutzbaren Fläche, Gemeinschaftsflächen und Zugangs-Zufahrtmöglichkeiten.
  • Grundstücks und Immobilien -Karten/Grundriss.
  • Konstruktionsdetails wie Verkabelung, Elektrik und Brandschutzmassnahmen…
  • Liste der beim Bau verwendeten Materialen.
  • Registrierung der Immobilie beim ‘Registro de la Propiedad’, oder die Bestätigung der Nichteintragung.
  • Kopie der Baugenehmigung.

Dies ist nicht der finale Vertrag, welcher vor einem spanischen Notar unterzeichnet wird.


Unterzeichnung des finalen Kaufvertrags. Registrierung

Sobald die Immobilie fertigestellt ist, wird der ‘Contrato de Compra-Venta’ vor einem Notar unterschrieben. Der Notar bestätigt den Vertrag als offiziell legal. Er bezeugt die ordnungsgemässe Unterzeichnung des Vertrags, und bewahrt das Original-Dokument auf, für den Fall dass zu einem späteren Zeitpunkt Probleme auftreten. Beachten Sie bitte, dass die Vertragsinhalte vom Notar nicht auf Tatsächlichkeit überprüft werden, sondern nur, dass die Vertragspartner die Korrektheit beeidet haben.
Der Kaufvertrag muss beim 'Registro de la Propiedad’ registriert werden..Nachdem dies geschehen ist, bestätigt die Einsicht in die 'Escritura Pública de Compra-Venta' den Besitz Ihrer spanischen Immobilie: Die registrierten Kontaktdaten machen Sie zum neuen Besitzer.